1. Vertragsgegenstand

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Chic Holiday GmbH regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Reisendem (im Folgenden: Kunde) und Chic Holiday GmbH (im Folgenden: Veranstalter) als Veranstalter der Reiseleistungen. Der Einbeziehung  von entgegenstehenden Bestimmungen, die der Kunde verwendet wird widersprochen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.

2. Vertragsschluss

2.1. Der Abschluss des Reisevertrages bedarf keiner bestimmten Form. Sofern die Buchung auf elektronischem Wege vorgenommen wird, beispielweise per E-Mail oder via Internet, wird der Veranstalter den Eingang der Nachricht unverzüglich bestätigen. Diese Bestätigung stellt nicht die Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar.

2.2. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zu Stande. Bei oder unverzüglich nach dem Abschluss des Vertrages übersendet der Veranstalter dem Kunden die Buchungsbestätigung.

2.3. Der Kunde haftet für alle Verpflichtungen der von ihm mit angemeldeten Reisenden aus dem Reisevertrag, sofern der Kunde diese Verpflichtung durch ausdrückliche schriftliche Erklärung übernommen hat.

3. Leistungen

Die Verpflichtungen des Veranstalters ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung sowie aus den mit dem Gast rechtsverbindlich getroffenen Vereinbarungen.

4. Leistungsänderungen

Sollten Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages nach Vertragsschluss notwendig werden, wird der Veranstalter den Kunden von den notwendig gewordenen Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen und dessen Einverständnis erfragen. Sollte die Einholung des Einverständnisses des Kunden aufgrund zeitlicher Umstände den Reiseablauf gefährden oder unmöglich machen, ist dem Veranstalter die Änderung gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter wird den Kunden von notwendig gewordenen Leistungsänderungen oder abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt.

5. Vergütung, Reisepreis, Preiserhöhung

5.1 Der Reisepreis ist an den Veranstalter direkt zu zahlen. Zur Zahlung des Reisepreises ist der Kunde erst verpflichtet, wenn ihm vom Veranstalter ein Sicherungsschein ausgehändigt wurde. Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises ist nach Aushändigung des Sicherungsscheins zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der gesamte noch offene Reisepreis ist 4 Wochen vor Reiseantritt fällig. 

Der Veranstalter ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrags zu erhöhen, wenn damit einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird und wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Die Preiserhöhung errechnet sich auf Basis der verhältnismäßigen Änderung des offiziellen Wechselkurses von Euro zu neuem Rumänischen LEU (RON) zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem Zeitpunkt der Erklärung über die Erhöhung des Reisepreises. Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie die konkrete Einzelleistung der Reise bei einem Leistungserbringer in neuem Rumänischen LEU vom Veranstalter zu zahlen ist.

Bei einer zulässigen Preiserhöhung von über 5% des Reisepreises kann der Kunde ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem Angebot der Chic Holiday GmbH zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat den Rücktritt oder das Verlangen nach einer Ersatzreise unverzüglich nach Kenntnis der Änderungserklärung dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen. 

6. Rücktritt, Stornogebühren

6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 

6.2. Bei Stornierung einer Reise kann der Veranstalter die ihm entstandenen Kosten als Schaden geltend machen. Diese können im Einzelfall höher sein als die nachstehenden Pauschalen. Der Schaden wird mit den nachstehend genannten Stornogebühren pauschalisiert:

Bis zu 31 Tagen vor Reiseantritt KEINE Stornogebühren.

Ab 30 – 15 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises.

Ab 14 – 8 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises.

Ab 7 – 0 Tage vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises.

6.3. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Veranstalter ein niedrigerer oder gar kein Schaden entstanden ist. 

6.4. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Zusatzversicherung zur Abdeckung des Risikos der Deckung der Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall wird dringend empfohlen.

6.5. Das Recht des Kunden, im Rahmen der gesetzlichen Regelung des § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu benennen, bleibt unberührt.

6.6. Der Veranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis spätestens am 31. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt zurücktreten, wenn die in der jeweiligen Reiseausschreibung und Reisebestätigung bezeichnete Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

7. Gewährleistung

7.1. Sollte die Reise nicht vertragsgemäß erbracht werden, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Die Abhilfe kann verweigert werden, sofern die Abhilfe mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Als Abhilfe gilt auch die Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung.

7.2. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel die ihm vor Ort bekannt werden, unverzüglich einem Vertreter des Veranstalters vor Ort anzuzeigen. 

7.3. Wird ein Mangel in schuldhafter Weise nicht zeitnah angezeigt, kann der Kunde wegen des Mangels keine Ansprüche gegen den Veranstalter herleiten.

7.4. Für die Dauer einer mangelhaften Erbringung der Reiseleistung kann der Kunde die Minderung des Reisepreises entsprechend der gesetzlichen Regelungen verlangen.

7.5. Ist die Reise in erheblicher Weise durch einen Mangel beeinträchtigt oder ist dem Kunden die Reise aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbaren Grund unzumutbar und schafft der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so steht dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das Recht zu, den Reisevertrag zu kündigen. 

Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe bedarf es in den Fällen nicht, wenn die Behebung des Mangels unmöglich ist, vom Veranstalter verweigert wurde oder wenn die sofortige Kündigung durch eine besondere Interessenlage des Kunden gerechtfertigt ist. 

7.6. Der Kunde kann im Falle der Kündigung neben der Minderung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn der Mangel der Reise auf einem Umstand beruht, den der Veranstalter zu vertreten hat.

7.7. Der Kunde hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung innerhalb eines Monats nach dem vorgesehenen Ende der Reise beim Veranstalter geltend zu machen. Die spätere Geltendmachung von Ansprüchen bleibt unbenommen, sofern der Kunde ohne Verschulden an der Geltendmachung der Ansprüche gehindert worden ist.

8. Hinweise

Ohne ausdrücklichen Hinweis des Kunden geht der Reiseveranstalter davon aus, dass der Kunde Bürger eines Mitgliedslandes der europäischen Union ist. 

9. Haftung, Haftungsbeschränkungen, Verjährung

9.1. Ansprüche des Kunden aus den gesetzlichen Bestimmungen des §§ 651c bis 651f BGB verjähren in zwei Jahren. 

9.2. Der Veranstalter haftet für Schäden, die nicht Körperschäden sind, maximal auf den dreifachen Betrag des Reisepreises,

a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist,

b) soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.